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Umsatzbesteuerung der Volkshochschulen: "Die wird wohl nicht erfolgen!"
23.10.2019. "Die Chancen stehen sehr gut, dass die kritisierte Umsatzbesteuerung der Volkshochschulen nicht erfolgen wird." Das betont der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler. Er begründet diese optimistische Einschätzung so: "Das Land Niedersachsen hat im Einklang mit den anderen Bundesländern bereits deutlich gemacht, dass es das Vorhaben des Bundes nicht mittragen wird."
Björn Thümler skizziert das weitere Vorgehen: Der Gesetzentwurf wird zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Danach befasst sich der Bundesrat im zweiten Durchgang mit dem Gesetzesbeschluss. Weil es sich um ein so genanntes Zustimmungsgesetz handelt, kann das Gesetz ohne die Zustimmung des Bundesrates im zweiten Durchgang nicht beschlossen werden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Umsatzsteuerregelung für die Weiterbildung sieht vor, die bisher von der Umsatzsteuer befreiten Angebote der allgemeinen Weiterbildung mit einer Umsatzsteuer zu belegen. Hintergrund ist die so genannte Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU. Diese Änderung würde sich auf Angebote unter anderem der Volkshochschulen, der Musikschulen sowie weitere Angebote der politischen oder der Erwachsenenbildung auswirken. Und sie würde dort vermutlich zu höheren Kurs- oder Teilnahmegebühren führen. "Das wäre nicht im Sinne der Weiterbildungsbeteiligung und der Bildungsgerechtigket insbesondere im ländlichen Raum", unterstreicht der Landtagsabgeordnete. Und er weist darauf hin, dass sich voraussichtlich auch der CDU-Bundesparteitag im November in diesem Sinne positionieren wird.
Foto: Deutscher Volkshochschul-Verband
aus Hannover

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