Aktuelles
Behindertengerechter Umbau muss sich am Bedarf orientieren
Björn Thümler: EU-Gleichbehandlungsrichtlinie schießt übers Ziel hinaus
Wesermarsch. „Es ist richtig und notwendig, behinderten Menschen ausreichend barrierefreien Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Allerdings kann das im Umkehrschluss doch nicht heißen, dass alle Eigentümer von privatem Wohnraum künftig zu einem bedarfsunabhängigen Umbau ihrer Wohnungen und Häuser verpflichtet sein sollen”, sagt der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler. Daher will er gemeinsam mit seinen Fraktionskollegen erreichen, dass entsprechende Pläne der EU-Kommission umgesetzt werden.
Ein aktueller Entwurf einer EU-Gleichbehandlungsrichtlinie sieht verschärfte Auflagen für Vermieter vor. Nach den öffentlichen Gebäuden sollen künftig auch alle vermieteten Wohnungen und Häuser behindertengerecht umgebaut werden. Das gilt auch, wenn dafür im Einzelfall gar kein Bedarf besteht. „Damit schießt die EU weit über das Ziel hinaus und wird auch dem Anliegen der Betroffenen nicht gerecht”, ist Björn Thümler überzeugt. Es solle Sache der nationalen Gesetzgeber sein, zusammen mit den Betroffenen und den beteiligten Verbänden eine am tatsächlichen Bedarf orientierte Lösung zu entwickeln.
Niedersachsen geht in seinen Augen mit gutem Beispiel voran. Bereits mit dem 2009 eingebrachten Wohnraumfördergesetz haben CDU und FDP das Ziel aufgenommen, Haushalte mit behinderten Menschen zu unterstützen. „Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die überarbeitete Antidiskriminierungsrichtlinie der EU nicht ohne Not zu einer milliardenschweren Belastung von Haus- und Wohnungseigentümern führt”, so Björn Thümler.







